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Handwerkerrechnung absetzen und Steuern sparen

Bislang waren haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Wohnungsreinigung) steuerlich absetzbar. Die jetzige Regelung tritt zur alten Vorschrift hinzu. Wenn also Dienstleistende und Handwerker in Anspruch genommen werden, gibt es vom Finanzamt künftig bis zu 1.200 Euro im Jahr zurück.

Genaue Angaben darüber, welche Leistungen Sie steuerlich absetzen können, erläutern wir auch gern in einem persönlichen Gespräch.

 

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